← zurück zur 00 Übersicht - Anspruchsprüfung SGB II
Definition/Einordnung (§ 19): Bürgergeld umfasst Regelbedarf, Mehrbedarfe und KdU. Reihenfolge der Bedarfsdeckung durch Einkommen/Vermögen: zuerst §§ 20, 21, 23, dann § 22, zuletzt § 28 (§ 19 Abs. 3).
Ursprungsquelle: 19-Buergergeld-Bildung-Teilhabe (Stand 01.01.2023)
📄 Ausführliche Unterseiten: 1 Regelbedarf · 2 Mehrbedarfe · 3 Bedarfe für Unterkunft und Heizung · 4 Bildung und Teilhabe · 5 Sonderbedarfe
Rechtliche Grundlage: § 20 Abs. 1 SGB II – umfasst Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung/Warmwasser), Teilhabe am sozialen/kulturellen Leben; monatlicher Pauschalbetrag zur eigenverantwortlichen Verwendung. Abs. 1a: Höhe nach Regelbedarfsstufe gem. § 28 SGB XII i.V.m. Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz und jährlicher Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung.
Praxisrelevante Kernpunkte:
Praxishilfe Wuppertal (Jahreswerte auf einen Blick): 01-Auf-einen-Blick-2026
Verweise: F Leistungsberechnung
Ursprungsquelle: 20-Regelbedarf-Lebensunterhalt (Stand 27.11.2023) · Gesetzestext RBSFV_2026
Rechtliche Grundlage: § 21 Abs. 1 – Mehrbedarfe decken Bedarfe, die nicht vom Regelbedarf abgedeckt sind.
Praxisrelevante Kernpunkte:
Verweise: –
Ursprungsquelle: 21-Mehrbedarfe (Stand 25.11.2024)
Rechtliche Grundlage: Keine eigene BA-Fachweisung zu § 22 in der Quelle vorhanden (siehe 01 Lücken und Aufgaben); maßgeblich die lokale Weisung Jobcenter Wuppertal.
Praxisrelevante Kernpunkte (aus lokaler Weisung, Stand 07.2026):
Praxishilfen Wuppertal zur konkreten Berechnung – direkt hier verlinkt, da täglich gebraucht:
Verweise: D Bedarfsgemeinschaft (Kopfteilprinzip)
Ursprungsquelle: 03-Unterkunfts-Heizkosten (Stand 07.2026) bzw. 01-22-Unterkunfts-Heizkosten (Paragraphenbezug)
Rechtliche Grundlage: § 19 Abs. 2 – Anspruch unter den Voraussetzungen des § 28, soweit kein Anspruch nach dem 4. Kapitel SGB XII besteht; kein Doppelbezug, wenn bereits Leistungen nach § 6b BKGG gewährt werden.
Praxisrelevante Kernpunkte:
Quellen: 19-Buergergeld-Bildung-Teilhabe · lokal: 04-Bildung-Teilhabe, 01-28-Bildung-Teilhabe
Praxishilfe Wuppertal (Berechnung): 03-KiZ (Kinderzuschlag im Zusammenhang mit BuT) · 01-Teilhaberechner / 04-Teilhaberechner
Verweise: –
Rechtliche Grundlage: § 24 Abs. 1 – unabweisbarer Sonderbedarf wird als Sachleistung oder Geldleistung erbracht, mit entsprechendem Darlehen (Rückzahlungspflicht). Abs. 3: nicht vom Regelbedarf umfasst und daher gesondert als Zuschuss (nicht Darlehen): Erstausstattung Wohnung/Haushaltsgeräte, Erstausstattung Bekleidung/Schwangerschaft/Geburt, orthopädische Schuhe/therapeutische Geräte.
Praxisrelevante Kernpunkte:
Verweise: –
Ursprungsquelle: 24-Abweichende-Erbringung-von-Leistungen (Stand 01.07.2023)
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